Personenbeförderung mit Sportbooten
Geschrieben von Tony Wachholz am 22 Januar 2013 um 12:56 Drucken
Für die anstehende Saison gibt es wie fast immer ein paar Neureglungen.
Unter anderem wurde die entgeltliche Personenbeförderung auf Sportbooten in der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) untersagt.
Das heißt das die gewerbliche Beförderung von Personen
nur noch auf Schiffen zugelassen ist die als Fahrgastschiff,
als Fähre, als Barkasse oder als kleines Fahrgastschiff angemeldet sind.
Neben der richtigen Anmeldung des Wasserfahrzeugs muss der Schiffsführer
ein für das Fahrzeug ausreichendes Patent besitzen.
Die Verordnung schließt an sich nur eine Gesetzeslücke,
da Sportboote nie für die gewerbsmäßige Nutzung vorgesehenen waren
und daher dürfte die Gesetzesänderung
für Unternehmen wie auch Wassersportler keine Überraschung darstellen.
Von der Neureglung sind nur die Binnenschifffahrtsstraßen betroffen.
Für Sportbootskipper in der Seeschifffahrt besteht weiterhin die Möglichkeit je nach Fahrtgebiet und Länge des Törns mit dem SKS, dem SSS oder auch dem SHS seine Qualifikation nachzuweisen.
Ein Fahrtauglichkeitsbescheinigung des Boots ist wie auch in der Binnenschifffahrt von einer offiziellen Abnahmestelle erforderlich.
Einige Ausnahmen von der Reglung wären,
Ausbildungsstätten wie Sportbootschulen oder Wassersportvereine.
Für sie ist die Personenbeförderung weiterhin erlaubt,
solange es Ausbildungszwecken dient.
Die Einweisungsfahrt bei Ausstellung einer Charterbescheinigung
fällt auch unter die Ausnahmen.
Die Wasserschifffahrtsämter können neben den in der BinSchUO genannten Ausnahmen auch über Einzelfälle entscheiden.