Führerscheinfreiheit bis 15 PS

Geschrieben von am 17 Oktober 2012 um 18:49 Drucken

Ab sofort gilt auf Binnen- & Seewasserstraßen des Bundes eine neue Grenze von 15 PS (11,03 kW), bis zu dieser dürfen Sportboote führerscheinfrei gefahren werden. Unberührt hiervon bleibt der Rhein, dort darf man weiterhin nur 5 PS führerscheinfrei fahren. Grund hierfür sind internationale Vorgaben für die Rheinschifffahrt.

Voraussetzung im Binnenbereich ist ein Mindestalter von 16 Jahren, desweiteren gilt hier eine Längenbegrenzung von 15 Metern.
Auf den Seewasserstraßen darf man weiterhin bis 5 PS ohne ein Mindestalter führerscheinfrei fahren, erst über 5 PS muss man 16 Jahre oder älter sein. Eine maximale Länge wurde nicht festgelegt.

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