Charterbescheinigung

Die Charterbescheinigung oder auch Charterschein genannt, ist eine Ausnahme von der allgemeinen Bootsführerscheinpflicht. Grundsätzlich gilt, dass alle Boote über 11.03 kW (15 PS) nur mit einem Sportbootführerschein Binnen gefahren werden dürfen. Der Charterschein allerdings ermöglicht es auch Personen, die keinen Bootsführerschein ihr Eigen nennen, einen Hausbooturlaub auf der Mecklenburgischen Seenplatte genießen zu können. Die Grundlage, um eine Charterbescheinigung zu erteilen ist eine gründliche Einweisung in das gecharterte Boot. Da Sie mit dieser Bescheinigung in der Lage sein sollen, das geliehene Boot selbständig zu führen, ist es uns äußerst wichtig, dass die Einweisung Ihnen die dafür nötige Sicherheit gibt. Im Stadthafen von Waren (Müritz) zeigen wir Ihnen alles, was Sie zu Ihrem Boot wissen müssen:

Zunächst bekommen Sie und Ihre Crew eine allgemeine Einführung in das Hausboot, dessen technische Details, der Funktionsweise und wo sich benötigte Utensilien an Bord befinden. Danach wird Ihnen ein Mitarbeiter theoretische Informationen vermitteln, die Sie mindestens benötigen, um Ihren Yachtcharterurlaub auf der Müritz und den Seen der Mecklenburgischen Seenplatte sicher und komfortabel genießen zu können. Dies umfasst  die Erläuterung der wichtigsten Verkehrsregeln, Vorschriften und Schifffahrtszeichen.

Wenn Sie sich auf diesem Gebiet sicher fühlen, starten Sie in den praktischen Teil: Eine Probefahrt auf Ihrem Hausboot. Hierbei verraten wir Ihnen, sicherlich noch den einen oder anderen Tipp über die Fahreigenschaften Ihres gecharterten Schiffes. Bevor sie jedoch Ihren kurzen Törn starten, lernen Sie wichtige Knoten und Befestigungsmöglichkeiten für Ihr Boot. Danach üben Sie das Ablegen, schippern eine kleine Runde aus dem Warener Stadthafen heraus und proben dann das sichere Anlegen mit Ihrem Hausboot.

In der Regel benötigen Sie für die gesamte Einweisung, die für die Charterbescheinigung von Nöten ist, drei bis vier Stunden. Die ausgestellte Bescheinigung ist fortan stets an Bord mitzuführen und so wie ein Führerschein zu behandeln. Bei Polizeikontrollen auf der Müritz und allen anderen Seen ist diese vorzuzeigen.

Wie es sicher nachzuvollziehen ist, haben wir durch die ausführliche Einleitung einen erheblichen Zeitaufwand. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir deshalb eine Gebühr für die Charterbescheinigung erheben. Die Höhe richtet sich nach dem gemieteten Boot. Welche Schiffe Sie mit der Bescheinigung führen dürfen, erfahren Sie auf unseren Detailseiten der Schiffe.

 

Mit dem Charterschein können Sie mit einigen wenigen Beschränkungen alle Gewässer der Mecklenburgischen Seenplatte befahren. Bitte beachten Sie dafür die folgenden Grundsätze zum führerscheinfreien Fahren in Deutschland (Charterbescheinigung):

  • nur möglich auf gemieteten Booten unter 15 Meter
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt maximal 12 km/h.
  • gültig für bis zu max. 12 Personen an Bord
  • Durch den Vercharterer erfolgt eine gründliche Einweisung in Theorie und Praxis (mindestens drei Stunden).
  • Neben allgemeinen Beschränkungen wie Fahrverbot bei Nacht, gelten für einige Gewässer besondere Sicherheitsvorschriften, bspw. Schwimmwestenzwang und ein Fahrverbot ab Windstärke 4.
  • Befahren der Müritz nur am Westufer erlaubt
  • Planen Sie eine Überfahrt der Müritz, ist eine Meldung bei uns nötig.
  • Weitere Regelungen erklären wir Ihnen vor Ort

Das Revier der Mecklenburgischen Seenplatte ist für Inhaber der Charterbescheinigung ab Waren (Müritz) in alle Richtungen frei. Die befahrbaren Wasserstraßen sind hier aufgelistet:

  • Mecklenburgische Kleinseenplatte einschließlich aller Nebengewässer bis zur Schleuse Liebenwalde (Ende der Oberen Havel-Wasserstraße)
  • Mecklenburgische Großseen inklusive aller Nebengewässer (Die Müritz ist nur am Westufer führerscheinfrei!)
  • Müritz-Elde-Wasserstraße und Stör-Wasserstraße