Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)
Den SKN benötigen Skipper, um eine Waffenbesitzkarte zu erhalten, damit sie eine Signalpistole benutzen dürfen. Der SKN wird nur an Personen ab 18 Jahren herausgegeben, die sich dafür einer schriftlichen und theoretischen Prüfung unterziehen müssen. Dabei ist der SKN nur eine Vorraussetzung neben Zuverläsigkeit (erweitertes Führungszeugnis) und Bedürftigkeit (eigens Boot/häufige Charterfahrten), um die Waffenbesitzkarte zu erlangen.
Anders als beim FKN ist ein Bootsführerschein keine Vorraussetzung, jedoch reicht ein FKN auch nicht aus, um eine Waffenbesitzkarte ausgestellt zu bekommen. In der Praxis wird die Prüfung für den SKN nicht vom DSV oder dem DMYV angeboten, so dass nur noch wenige Prüfungsstellen einen Ausweis ausstellen.
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Bootsfahrschule Müritz
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