Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis, kurz LRC, berechtigt zum Betrieb jeder Art von Seefunkanlagen, z.B. einer UKW-Seefunkanlage. Gleichzeitig ist der LRC für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald sich eine GMDSS-fähige Kurz- oder Grenzwellen-Seefunkanlage oder eine Inmarsat-Satellitenanlage an Bord befindet. Das Zeugnis ist international gültig und kann ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden.
Die Prüfung zum LRC beinhaltet alle Prüfungselemente des SRC. Ist dieser also bereits vorhanden, muss nur noch eine Zusatzprüfung absolviert werden. Zusätzlich zu den SRC-Prüfungselementen gibt es eine theoretische, sowie eine praktische Prüfung, die mithilfe einer Simulationssoftware abgelegt wird.
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