Bodenseeschifferpatent

Bodensee-Schifferpatent

Als Bodenseeschifferpatent, oder kurz BSSP, bezeichnet man in Deutschland die Berechtigung zum Führen eines patentpflichtigen Schiffes auf dem Bodensee. Als patentpflichtig gelten dabei Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, und Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche.

Grund für das gesonderte Patent für den Bodensee ist seine Lage – er gehört sowohl zu Deutschland, Österreich und zur Schweiz und hat einige Sonderregelungen. Die drei Staaten haben sich in der “Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee”, darauf geeinigt, ab wann hier beispielsweise ein Schiff als patentpflichtig gilt.

Der BSSP unterscheidet sich nur geringfügig vom Sportbootführerschein-Binnen, weshalb er auch prüfungsfrei in diesen umgeschrieben werden kann. Wenn man bereits den SBF-Binnen besitzt, muss man zum Befahren des Bodensees entweder ein prüfungsfreies, aber gebührenpflichtiges Ferienpatent erwerben oder die Theorieprüfung des BSSP absolvieren. Vor allem deswegen wird der BSSP oft kritisch gesehen, denn die Regelungen des Bodensees weichen eher geringfügig von den allgemein Gültigen auf europäischen Binnengewässern ab, für die der SBF-Binnen oft ausreicht.

Das Patent teilt sich in vier Kategorien (Kategorie A-D), je nach Größe und Verwendung (gewerbliche oder private Nuztung) unterscheiden sich also die Prüfungen und das Mindestalter für das Patent.